Kouti
Sorry, aber du vermischt hier Privatkauf und Handelskauf.
Beim Privatkauf kann der Zoll im Grunde gar keine Kenntnis davon erlangen, wie oft du im nicht EU Ausland Waren bestellst. Sofern du sie nicht selbst angibst bzw. die Lieferung auf dem Postweg oder an der Grenze in die Kontrolle kommt. Und wenn, wird bei einer Uhr nicht davon ausgegangen, daß du damit gewerbsmässig handelst. Bei 10 St. der gleichen Uhren sähe das schon wieder anders aus. Wobei man rechtlich natürlich verpflichtet ist, diese Waren dann nachträglich zu versteuern und bei entsprechendem Warenwert zu verzollten. Wäre ja sonst Steuerhinterziehung.
Als Händler bleibt dir natürlich nichts anderes übrig als Importe aus nicht EU-Ländern zu verzollten und anzugeben. Würde sonst bei jedem Jahresabschluss oder einer Steuerprüfung zu sehr grossen Problemen führen.
Du irst dich gewaltig, alle was eingeführt, wird, wird der der Empfänger dem Zoll bei der Einfuhr mitgeteilt.
Ohne diese Angaben wird vom Zoll die Ware zum freien Verkehr in die EU nicht freigegeben.
Der Zoll ist kein Dilettanten Verein sondern perfekt organisiert.
Es gehrt auch um die Ordentliche verzollung
Gruß
Kouti