Nach zwanzig Jahren Berufserfahrung, Weiß ich wovon ich schreibe.
Übrigens Einfuhren bis unter EUR 400,-, für den Privaten Gebrauch, zollfrei sind!
Wen der Zoll aber der Annahme ist das die Ware diesen Wert überschreitet, auch wenn auf der Rechnung die EUR 400,- nicht überschritten wird, hat der Zoll die Mittel es in Erfahrung zu bringen.
Der Zoll untersteht dem Finanzamt.
Die ausage allein "Wenn du es sagst... wie es im Nachhinein nachprüfbar sein soll erschließt sich mir nicht" signaliesiert mir das keine Erfahrung in Bezug auf Zoll nicht vorhanden sind.
Gruß
Kouti