Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten

Diskutiere Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten im Uhrencafé Forum im Bereich Uhren-Forum; Dieses How-To soll die Hürden rund um Zoll und Versand-Tracking abbauen und Mut machen, einen ‚Eigenimport‘ z.B. aus Japan oder den USA anzugehen...
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Nick L.

Nick L.

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Dieses How-To soll die Hürden rund um Zoll und Versand-Tracking abbauen und Mut machen, einen ‚Eigenimport‘ z.B. aus Japan oder den USA anzugehen.

Vielen Dank für Anregungen, Kommentare und Ergänzungen.
Nick

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Grundsätzliche Regelungen für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU Staaten.

Der Import von Kleinsendungen mit einem Warenwert von über 1.000 Euro muss beim Zoll angemeldet werden. Unterhalb dieses Betrages reicht eine sog. mündliche Anmeldung beim Zollamt. Die Anmeldung muss über das Internet erfolgen und wird weiter unten beschrieben. Bei Sendungen über 10.000 Euro ist zudem eine Zollwertermittlung notwendig (dies ist nicht Teil dieses How-To).

Internetzollanmeldung:

https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de

Die Webanwendung wird gestartet, indem man im linken Menü die Option „Internet-Zollanmeldung Einfuhr“ auswählt.
Anschließend sind drei Formularseiten auszufüllen. Bei manchen Fällen gibt es eine kontextsensitive Hilfe, bei anderen ein Auswahlpopup, bei manchen hilft nur Raten. Das ist aber nicht weiter schlimm, Fehleingaben können beim Zoll korrigiert werden, sobald die Anmeldung erst mal richtig im System ist. Beim Warenwert ist der Kaufpreis zzgl. eventuell anfallender Kosten für Transport und Handling anzugeben. Ich empfehle, nur die Pflichtfelder auszufüllen und ansonsten alles frei zu lassen. Ein kritischer Punkt ist das Feld „Bearbeitende Dienststelle“. Hier muss die Kennnummer des lokalen zuständigen Zollamtes eingetragen werden!

Die Website zur Ermittlung der Zollstelle findet sich hier:

Liste der Zollstellen:


COL-Information abfragen (Empfehlung: Suche über „übliche Bezeichnung“)
oder
Dienststellenverzeichnis
Für Mannheim ist die Zollstelle (Dienststellenschlüsselnummer) beispielsweise die 5904.

Nachdem die ersten drei Seiten ausgefüllt wurden, muss auf den Button „Positionsdaten“ geklickt werden! Dann öffnet sich der finale Teil der Anmeldung (keine Ahnung, wer da für die Bedienerfreundlichkeit der Anwendung Pate stand).

Hier ist die Warennummer der Stolperstein. Die Warennummer legt die Höhe des Zolls fest. Über den untenstehenden Link lässt sich diese Nummer zusammen mit den Zolltarifen ermitteln.

Ermittlung der Warennummer (notwendig für die Zollanmeldung)

TARIC-Startseite
TARIC - Tarifinformationen und Ermittlung des Zollcodes für die Zollanmeldung
TARIC-Kapitel
Uhrmacherwaren sind in Kapitel 91 zu finden.

Eine Seiko Marinemaster Automatikuhr in ‚Nicht-Edelmetall‘ hat beispielsweise die Warennummer 9102210000.

Im Erfolgfalle wird die folgende Seite angezeigt (Glückwunsch!): Am besten gleich die Anmeldungsdaten ausdrucken und mit zum Zoll nehmen! Die Auftragsnummer (AT xyz) ist sehr wichtig, damit der Zollbeamte euren Antrag im System finden kann.

1 Atlas.png

Nachdem die Ware verschickt wurde, bieten die meisten Händler einen Link zur Sendungsverfolgung. Anbei ein Beispiel einer japanischen Expresssendung.

EMS Tracking der Japanischen Post (Expresssendungen aus Japan):
Mail Tracking Service
Dann auf „Item Number Search“ klicken und die EMS ID angeben.

2 EMS.png

Befindet sich die Sendung im obigen Status "Absence. Attempted delivery", liegt die Ware zu 95% schon beim Zoll. Sicherheitshalber kann man bei der DHL anrufen, um sich bestätigen zu lassen, dass die Ware zum lokalen Zoll geschickt wurde. Der Brief mit dem Hinweis, dass die Ware zur Selbstverzollung bereitliegt, kommt oft zwei drei Tage, nachdem die Ware schon längst beim Zoll liegt. Das wollen eilige Uhrenfanatiker natürlich nicht abwarten.

01805 / 345 22 55 (01805 / DHL CALL) (14Ct pro Minute aus den deutschen Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife)

  • Dann weiter mit der 3 (Internationaler Versand)
  • Dann die 1 (Express Versand)

Ab 1.9. gilt die folgende Nummer:
DHL Express Kundenservice 01805-3453003

Vorsichtshalber empfehle ich einen kurzen Kontrollanruf beim Zoll. Freundliches Nachfragen nach der Sendung mit dem Hinweis, dass DHL noch keine Benachrichtigungskarte geschickt, aber per Kundenservice bestätigt hat, dass die Ware an den Zoll übergeben wurde, wirkt oft Wunder.
Spätestens jetzt sollte man wie oben beschrieben die Einfuhr anmelden und die ausgedruckten Anmeldedaten mitnehmen, sollte die Uhr über 1000 Euro gekostet haben. Andernfalls kann man mit den notwendigen Papieren direkt zum zuständigen Zollamt.


  • Rechnung
  • Nachweis über den gezahlten Kaufpreis (z.B. Paypalbestätigung oder Bankauszug).

Optional:

  • Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung

  • Aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. via Amazon oder eBay oder sonstige Webshops)
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #2
raxon

raxon

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Vielen Dank für das HowTo, Nick L.

Verbesserungsvorschläge oder Anregungen bitte direkt per PN an Nick L. senden.

Grüße
raxon
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #3
Patrick333

Patrick333

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Wie sieht das ganze aus, wenn man eine Uhr selber aus dem Urlaub mitbringt?

Soweit ich mich entsinne gibt es eine Freigrenze von 430.00 Euro pro Person, wo man keine MwSt. abführen muss, lediglich 0,80 Euro Zollgebühren fallen an.

Ist dies richtig? Wenn ja, dann muss man bei der Einreise in den "roten" Bereich laufen, die Uhr inklusive Rechnung vorzeigen und dann die 0,80 Euro bezahlen und das war's? Haben die Zollbeamten am Flughafen sich so wie die im Paketdienst? D.h. behalten die bestimmte Uhrenmarken ein (Seiko), um sie eventuell pruefen zu lassen? Oder bezahlt man und gut ist?

Vielen Dank.
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #5
Patrick333

Patrick333

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@ Paulchen

Danke, genau das habe ich gemeint.

Aber was ist jetzt mit dem Thema Uhr, bzw. speziell Seiko und Citizen? Bezahlt man halt nur den Zoll und man darf weiter, oder behalten die die Uhr ein und schicken die eventuell zu Seiko Deutschland um zu prüfen, ob sie echt ist, was dann 1-6 Wochen dauern kann?

Und wenn der Wert nun nicht ueber die 430.00 Euro bei einer Flugeinreise überschreitet, dann wird auch keine MwSt. erhoben, oder? Denn explizit ist dies na nirgends erwähnt.

cheers
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #6
BBouvier

BBouvier

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Aber was ist jetzt mit dem Thema Uhr,
bzw. speziell Seiko und Citizen?
Bezahlt man halt nur den Zoll
und man darf weiter,
oder behalten die die Uhr ein
und schicken die eventuell
zu Seiko Deutschland um zu prüfen,
ob sie echt ist,
was dann 1-6 Wochen dauern kann.

cheers

Wenn ich hier schriebe, die Uhren gingen problemlos durch,
dann kommt sicher Jemand, der sagt, er kenne Jemanden,
dessen Uhr habe man mal eingeschickt.
Bei rund 50 Uhren aus Japan ist mir dergleichen
jedoch noch nie passiert.

Schriebe ich jedoch, die Möglichkeit sei durchaus gegeben,
dann verwiesen unzählige Zuschriften darauf,
davon hätten sie bestenfalls mal gehört.
Und wenn der Wert nun nicht
ueber die 430.00 Euro bei einer Flugeinreise
überschreitet,
dann wird auch keine MwSt. erhoben, oder?
Denn explizit ist dies na nirgends erwähnt.
Da verweise ich hierauf:
(s.o.)
"Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln...
Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro."


Dschiehrzz
BB
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #8
Sectorfan

Sectorfan

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Da ja immer wieder Threads zur Höhe des Zolls eröffnet werden hier nun die entsprechende Info, auf Uhren sind 4,5% des Warenwertes aber max. 0,80 € Zollgebühren zu entrichten, hier ein Beispiel in dem die Schweiz als Dritt- (nicht EU-) land ausgewählt wurde http://ec.europa.eu/taxation_custom...ate=20090714&Area=CH&redirectionDate=20101108 der Zoll zählt neben den Versandkosten, auch mit zur Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer.
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #9
Uhropath

Uhropath

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Nachtrag zur Einfuhranmeldung:

Ich war neulich erst persönlich bei meinem Hauptzollamt und habe dort mal intensiver nachgefragt. Bezüglich der Eigenimporte per Internet gibt es für Privatleute keine Zollformalitäten zu berücksichtigen. Sämtliche Einfuhrmeldungen beziehen sich auf gewerbliche Importe. Für den Privatmann übernimmt stets der Zoll die Formalitäten. Sicherlich kann man die Lieferung auch freiwillig anmelden. Das Zollpersonal erstellt jedoch weiterhin eigene Meldungen. Direktimporte aus USA und Japan unterliegen besonderen Zollregelungen und werden stets vom Zoll bearbeitet.

Das nur zur Info, da ich bezüglich der "1000€-Grenze" verunsichert war.
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #11
Blaue Stunde

Blaue Stunde

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Ich habe aus der Schweiz eine NOS Tissot für 300 E erworben. In der Beschreibung stand, für Einfuhrgebühren ist der Käufer zuständig. Nach ein paar Tagen brachte ein Kurier von Fedex ein großes Paket mit der Uhr. Kein Zoll? Na, Glück gehabt, sagte der Fahrer.
Jetzt nach 4 Wochen kam eine Rechnung von Fedex über die MWSt + 10 E Gebühr. Der Verkäufer hatte eine Anmeldung ausgefüllt. Die Uhr flog von der Schweiz nach Köln und hier wurde der Zoll entrichtet.
Habe schon öfters außerhalb der EU gekauft und bisher landeten die Artikel bei meinem örtlichen Zollamt in Bayern. Mitunter wurde direkt zugestellt - UPS - ohne Zoll.

VG
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #12
MAP254

MAP254

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Diesmal aus AT:
Kauf einer Vintageuhr (< € 1000) bei EBAY in USA und verschickt mit FedEx. Das Paket kommt über Köln nach Wien zum Zoll. Hier wird es geöffnet und mittels eines Anrufes um die Ebay Artikelnummer gebeten (obwohl im Paket nirgends Ebay angeführt war, wußte ich aber zu dem Zeitpunkt nicht). Artikelnummer und Mailadresse durchgegeben und binnen 15 Minuten hatte ich den offenen Betrag (kein Zoll, nur Einfuhrumsatzsteuer). Am nächsten Tag stand FedEx vor der Tür. Betrag zahlen und alles war gut ;-)
Manfred
P.S.: Eigentlich klar, aber nur nochmals: Aufpassen, das kein Krokoband (bzw. irgendein vom Artenschutz betroffenes Lederteil) drauf ist. In meinem Fall wurde sogar die Herstellerfirma des Bandes kontaktiert. Die werden im besten Fall abgenommen. Bei mir war es nur geprägt, daher kein Problem.
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #13
dehlting

dehlting

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Der Zoll ist direkt um die Ecke, in Gelsenkirchen ( Die verbotene Stadt :lol: ).
Lasse die Uhr am besten ganz normal verschicken, und hole sie mir dann beim Zoll ab !?
Hatte gestern noch bei einem anderen Anbieter eine Sea-Gull M187S bestellt und werde dann wohl warten
bis beide Uhren beim Zoll liegen !!
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #15
Uhrenfan_PIR

Uhrenfan_PIR

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Man sollte auf jeden Fall genaue Zollwertangaben machen, um Verzögerungen zu vermeiden, also Rechnung/Rechnungskopie. Im Postversand gelten eigene Freigrenzen. Außer Zoll fällt immer auch Einfuhrumsatzsteuer (19 %) an.
Dringend verkneifen sollte man sich den Import per Paket von sog. Repliken. Die Eigenbedarfsregelung (nichtgewerblich darf man sowas als Reisemitbringsel im Rahmen der Wertgrenzen mitbringen) gilt im Paketversand nicht. Markenschutzverletzungen - ich denke da an die mehr oder weniger preiswerten RLX-Kopien etc. - führen da zur Beschlagnahme und Einziehung.
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #16
Toxicstar

Toxicstar

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so jetzt mal plump gedacht...:-) Ich verreise und kaufe mir ne teure uhr...sagen wir USA....ab ans Handgelenk und nachhause und gut? oder hab ich nen denkfehler?
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #17
Paulchen

Paulchen

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  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #18
Toxicstar

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ja das ist mir schon klar :-)
 
  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #19
Paulchen

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  • Zollformalitäten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten Beitrag #20
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metropole der sicherheit
Hallo Toxicstar,

gehst du durch GRÜN am Flughafen, hast du eine Steuerhinterziehung begangen. Das zieht i. d. R. eine Geldauflage nach sich, die sich nach deinem Einkommen richtet (ich arbeite dort, wo diese für FRA festgesetzt werden). Vorbestraft ist man dann zwar regelmässig noch nicht, aber als Beamter kann der Schuß böse nach hinten los gehen.

Gehst du durch ROT, musst du die Uhr anmelden, zahlst dafür und erfreust dich deines Tickers.

Wer sich etwas schicken lässt, egal mit wem, hat natürlich nicht die Wertfreigrenze von 430 Euro, sondern nur 22 Euro. Da die meisten Uhren über 22 Euro Zollwert liegen, sind auch sie bei der Einfuhr zu versteuern. Verschläft das das Kurierunternehmen, MUSS das der steuerehrliche Käufer nachholen (bei seinem örtlich zuständigen Zollamt). Unterlässt er das, kann er ein Problem bekommen ...

Gruß,
Ralph
 
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