
Nick L.
Themenstarter
Dieses How-To soll die Hürden rund um Zoll und Versand-Tracking abbauen und Mut machen, einen ‚Eigenimport‘ z.B. aus Japan oder den USA anzugehen.
Vielen Dank für Anregungen, Kommentare und Ergänzungen.
Nick
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Grundsätzliche Regelungen für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU Staaten.
Der Import von Kleinsendungen mit einem Warenwert von über 1.000 Euro muss beim Zoll angemeldet werden. Unterhalb dieses Betrages reicht eine sog. mündliche Anmeldung beim Zollamt. Die Anmeldung muss über das Internet erfolgen und wird weiter unten beschrieben. Bei Sendungen über 10.000 Euro ist zudem eine Zollwertermittlung notwendig (dies ist nicht Teil dieses How-To).
Internetzollanmeldung:
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de
Die Webanwendung wird gestartet, indem man im linken Menü die Option „Internet-Zollanmeldung Einfuhr“ auswählt.
Anschließend sind drei Formularseiten auszufüllen. Bei manchen Fällen gibt es eine kontextsensitive Hilfe, bei anderen ein Auswahlpopup, bei manchen hilft nur Raten. Das ist aber nicht weiter schlimm, Fehleingaben können beim Zoll korrigiert werden, sobald die Anmeldung erst mal richtig im System ist. Beim Warenwert ist der Kaufpreis zzgl. eventuell anfallender Kosten für Transport und Handling anzugeben. Ich empfehle, nur die Pflichtfelder auszufüllen und ansonsten alles frei zu lassen. Ein kritischer Punkt ist das Feld „Bearbeitende Dienststelle“. Hier muss die Kennnummer des lokalen zuständigen Zollamtes eingetragen werden!
Die Website zur Ermittlung der Zollstelle findet sich hier:
Liste der Zollstellen:
COL-Information abfragen (Empfehlung: Suche über „übliche Bezeichnung“)
oder
Dienststellenverzeichnis
Für Mannheim ist die Zollstelle (Dienststellenschlüsselnummer) beispielsweise die 5904.
Nachdem die ersten drei Seiten ausgefüllt wurden, muss auf den Button „Positionsdaten“ geklickt werden! Dann öffnet sich der finale Teil der Anmeldung (keine Ahnung, wer da für die Bedienerfreundlichkeit der Anwendung Pate stand).
Hier ist die Warennummer der Stolperstein. Die Warennummer legt die Höhe des Zolls fest. Über den untenstehenden Link lässt sich diese Nummer zusammen mit den Zolltarifen ermitteln.
Ermittlung der Warennummer (notwendig für die Zollanmeldung)
TARIC-Startseite
TARIC - Tarifinformationen und Ermittlung des Zollcodes für die Zollanmeldung
TARIC-Kapitel
Uhrmacherwaren sind in Kapitel 91 zu finden.
Eine Seiko Marinemaster Automatikuhr in ‚Nicht-Edelmetall‘ hat beispielsweise die Warennummer 9102210000.
Im Erfolgfalle wird die folgende Seite angezeigt (Glückwunsch!): Am besten gleich die Anmeldungsdaten ausdrucken und mit zum Zoll nehmen! Die Auftragsnummer (AT xyz) ist sehr wichtig, damit der Zollbeamte euren Antrag im System finden kann.

Nachdem die Ware verschickt wurde, bieten die meisten Händler einen Link zur Sendungsverfolgung. Anbei ein Beispiel einer japanischen Expresssendung.
EMS Tracking der Japanischen Post (Expresssendungen aus Japan):
Mail Tracking Service
Dann auf „Item Number Search“ klicken und die EMS ID angeben.

Befindet sich die Sendung im obigen Status "Absence. Attempted delivery", liegt die Ware zu 95% schon beim Zoll. Sicherheitshalber kann man bei der DHL anrufen, um sich bestätigen zu lassen, dass die Ware zum lokalen Zoll geschickt wurde. Der Brief mit dem Hinweis, dass die Ware zur Selbstverzollung bereitliegt, kommt oft zwei drei Tage, nachdem die Ware schon längst beim Zoll liegt. Das wollen eilige Uhrenfanatiker natürlich nicht abwarten.
01805 / 345 22 55 (01805 / DHL CALL) (14Ct pro Minute aus den deutschen Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife)
Ab 1.9. gilt die folgende Nummer:
DHL Express Kundenservice 01805-3453003
Vorsichtshalber empfehle ich einen kurzen Kontrollanruf beim Zoll. Freundliches Nachfragen nach der Sendung mit dem Hinweis, dass DHL noch keine Benachrichtigungskarte geschickt, aber per Kundenservice bestätigt hat, dass die Ware an den Zoll übergeben wurde, wirkt oft Wunder.
Spätestens jetzt sollte man wie oben beschrieben die Einfuhr anmelden und die ausgedruckten Anmeldedaten mitnehmen, sollte die Uhr über 1000 Euro gekostet haben. Andernfalls kann man mit den notwendigen Papieren direkt zum zuständigen Zollamt.
Optional:
Vielen Dank für Anregungen, Kommentare und Ergänzungen.
Nick
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Grundsätzliche Regelungen für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU Staaten.
Der Import von Kleinsendungen mit einem Warenwert von über 1.000 Euro muss beim Zoll angemeldet werden. Unterhalb dieses Betrages reicht eine sog. mündliche Anmeldung beim Zollamt. Die Anmeldung muss über das Internet erfolgen und wird weiter unten beschrieben. Bei Sendungen über 10.000 Euro ist zudem eine Zollwertermittlung notwendig (dies ist nicht Teil dieses How-To).
Internetzollanmeldung:
https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de
Die Webanwendung wird gestartet, indem man im linken Menü die Option „Internet-Zollanmeldung Einfuhr“ auswählt.
Anschließend sind drei Formularseiten auszufüllen. Bei manchen Fällen gibt es eine kontextsensitive Hilfe, bei anderen ein Auswahlpopup, bei manchen hilft nur Raten. Das ist aber nicht weiter schlimm, Fehleingaben können beim Zoll korrigiert werden, sobald die Anmeldung erst mal richtig im System ist. Beim Warenwert ist der Kaufpreis zzgl. eventuell anfallender Kosten für Transport und Handling anzugeben. Ich empfehle, nur die Pflichtfelder auszufüllen und ansonsten alles frei zu lassen. Ein kritischer Punkt ist das Feld „Bearbeitende Dienststelle“. Hier muss die Kennnummer des lokalen zuständigen Zollamtes eingetragen werden!
Die Website zur Ermittlung der Zollstelle findet sich hier:
Liste der Zollstellen:
COL-Information abfragen (Empfehlung: Suche über „übliche Bezeichnung“)
oder
Dienststellenverzeichnis
Für Mannheim ist die Zollstelle (Dienststellenschlüsselnummer) beispielsweise die 5904.
Nachdem die ersten drei Seiten ausgefüllt wurden, muss auf den Button „Positionsdaten“ geklickt werden! Dann öffnet sich der finale Teil der Anmeldung (keine Ahnung, wer da für die Bedienerfreundlichkeit der Anwendung Pate stand).
Hier ist die Warennummer der Stolperstein. Die Warennummer legt die Höhe des Zolls fest. Über den untenstehenden Link lässt sich diese Nummer zusammen mit den Zolltarifen ermitteln.
Ermittlung der Warennummer (notwendig für die Zollanmeldung)
TARIC-Startseite
TARIC - Tarifinformationen und Ermittlung des Zollcodes für die Zollanmeldung
TARIC-Kapitel
Uhrmacherwaren sind in Kapitel 91 zu finden.
Eine Seiko Marinemaster Automatikuhr in ‚Nicht-Edelmetall‘ hat beispielsweise die Warennummer 9102210000.
Im Erfolgfalle wird die folgende Seite angezeigt (Glückwunsch!): Am besten gleich die Anmeldungsdaten ausdrucken und mit zum Zoll nehmen! Die Auftragsnummer (AT xyz) ist sehr wichtig, damit der Zollbeamte euren Antrag im System finden kann.

Nachdem die Ware verschickt wurde, bieten die meisten Händler einen Link zur Sendungsverfolgung. Anbei ein Beispiel einer japanischen Expresssendung.
EMS Tracking der Japanischen Post (Expresssendungen aus Japan):
Mail Tracking Service
Dann auf „Item Number Search“ klicken und die EMS ID angeben.

Befindet sich die Sendung im obigen Status "Absence. Attempted delivery", liegt die Ware zu 95% schon beim Zoll. Sicherheitshalber kann man bei der DHL anrufen, um sich bestätigen zu lassen, dass die Ware zum lokalen Zoll geschickt wurde. Der Brief mit dem Hinweis, dass die Ware zur Selbstverzollung bereitliegt, kommt oft zwei drei Tage, nachdem die Ware schon längst beim Zoll liegt. Das wollen eilige Uhrenfanatiker natürlich nicht abwarten.
01805 / 345 22 55 (01805 / DHL CALL) (14Ct pro Minute aus den deutschen Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife)
- Dann weiter mit der 3 (Internationaler Versand)
- Dann die 1 (Express Versand)
Ab 1.9. gilt die folgende Nummer:
DHL Express Kundenservice 01805-3453003
Vorsichtshalber empfehle ich einen kurzen Kontrollanruf beim Zoll. Freundliches Nachfragen nach der Sendung mit dem Hinweis, dass DHL noch keine Benachrichtigungskarte geschickt, aber per Kundenservice bestätigt hat, dass die Ware an den Zoll übergeben wurde, wirkt oft Wunder.
Spätestens jetzt sollte man wie oben beschrieben die Einfuhr anmelden und die ausgedruckten Anmeldedaten mitnehmen, sollte die Uhr über 1000 Euro gekostet haben. Andernfalls kann man mit den notwendigen Papieren direkt zum zuständigen Zollamt.
- Rechnung
- Nachweis über den gezahlten Kaufpreis (z.B. Paypalbestätigung oder Bankauszug).
Optional:
- Auszug aus dem Produktkatalog des Herstellers mit UVP und Produktabbildung
- Aktuelle Internetpreisübersicht (z.B. via Amazon oder eBay oder sonstige Webshops)