Designpatente kannte ich bisher nur aus der USA. Ich dachte immer das ist alles mehr oder weniger ein Gebrauchsmusterschutz/ Optischer Stil in das Deutsche übersetzt. Martin, kläre mich bitte auf, was ein deutsches Gebrauchsmuster noch enthalten kann?
Hallo Rübe,
gerne, aber dazu muss ich etwas ausführlicher werden, wobei sich meine Ausführungen auf den früheren Rechtszustand (insbesondere vor 1945) bezieht, der heutzutage teilweise etwas anders aussieht:
1. Design/Geschmacksmuster: Das Design (bis vor kurzem in Deutschland: Geschmacksmuster; in der Schweiz: Modell) schützt das Aussehen eines Gegenstandes (oder eines Flächengebildes, bspw. Stoffmuster). Es geht hier wirklich nur um die Optik.
2. Patent: durch ein Patent lassen sich technische Aspekte einer Erfindung schützen. Hierbei ist das Verfahren zum Erhalt eines Patentes in den einzelnen Ländern höchst unterschiedlich geregelt: es gibt das Prüfungsverfahren (bspw. in den USA, in Großbritannien, in Deutschland) oder das Eintragungsverfahren (bspw. Frankreich und Belgien).
Beim Eintragungsverfahren findet keine Prüfung durch das Patent auf Neuheit/erfinderische Tätigkeit statt; es wird so eingetragen, wie vom Anmelder beantragt. Da kann man theoretisch auch das Rad an sich durch Patent schützen lassen. Was dann in Frankreich (und Belgien) die häufig zu findende Abkürzung „(Breveté) S.G.D.G“ erklärt, denn das steht für „Breveté Sans Garantie Du Gouvernement“ und bedeutet übersetzt: „Patent ohne Garantie der Regierung“. Klar, wenn es ohne Prüfung eingetragen wird, dann gibt die Regierung auch keine Garantie. Soll der Inhaber zusehen, wie er die Rechtsbeständigkeit nachweisen soll.
Beim Prüfungsverfahren wird durch das Patentamt geprüft, ob es die Technik schon einmal gab, also, ob die Erfindung neu und erfinderisch ist. Dies ist ein langwieriger und teilweise auch kostspieliger Prozess, während das Eintragungsverfahren schnell geht und mit geringeren Kosten verbunden ist.
3. Gebrauchsmuster: eine deutsche Spezialität, die von einigen anderen Ländern übernommen wurde: hier geht es - wie beim Patent - um technische Erfindungen. Das Verfahren ist hier aber das Eintragungsverfahren, d. h., es findet keine Prüfung seitens des Patentamtes statt. Wurde vorwiegend für kleinere, weniger bahnbrechende Erfindungen genutzt. Ein weiterer Unterschied zum Patent: hier konnten auch Musterstücke, also konkrete Probestücke der Erfindung eingereicht werden. Ein knappe (teilweise auch handschriftliche) Beschreibung des Musters genügte dabei - es kam letztendlich auf die Schutzansprüche an.
Kurz: im Gegensatz zu anderen Ländern fuhr (und fährt) man in Deutschland zweigleisig - einmal das aufwendigere (geprüfte) Patent, einmal das ungeprüfte Gebrauchsmuster. Übrigens hieß bis vor kurzem das Geschmacksmuster in Deutschland so, weil man da ebenfalls Muster einreichen konnte. Und wo wir wieder beim Design sind: in des USA heißt es Design Patent, weil auch das Design in den USA geprüft wird - im Gegensatz zu ganz Europa, wo es nur (unter welchem Namen auch immer) eingetragen wird.
Damit das Ganze nicht zu off-topic wird mal zwei Beispiele deutsche Gebrauchsmuster:
1. Deutsches Gebrauchsmuster 1363586: hier geht es um die Befestigung eines Armbandes an einer (Damen-)Uhr. Dankenswerterweise hat hier die Fa. Louis Gottlieb & Söhne auf die Möglichkeit der Einreichung eines Musters verzichtet und vernünftige Zeichnungen beigesteuert, so dass wir ein besseres Bild bekommen, was hier mal geschützt war.
2. Deutsches Gebrauchsmuster 1307390: auch dieses betrifft ein Uhrenarmband. Leider werden wir nie erfahren, wie es aussah, denn hier wurde ein Muster eingereicht (erkennbar am hier nur teilweise sichtbaren Stempel „Muster P.A.“ auf dem Deckblatt). Schade…. aber immerhin: hier gibt es noch das Gebrauchsmuster als Kopie. Was nur für Gebrauchsmuster ab 1933 zutrifft, denn ab diesem Zeitpunkt wurden Gebrauchsmuster vom Patentamt auf Mikrofilm festgehalten. Alle älteren Gebrauchsmuster wurden 10 Jahre nach deren Ablauf… vernichtet. Inklusive der eingereichten Muster. Unwiederbringlich entsorgt.
Solltest Du mal nach Gebrauchsmuster recherchieren wollen: Gib im Feld „Veröffentlichungsnummer“ DE?U ein (genauso: DE?U) und versuch Dein Glück mit Suchbegriffen im Feld „Suche im Volltext“. Wird schwierig, da diese alten Dokumente nur rudimentär OCR-erschlossen sind.