privatverkäufer müssen eben kein rückgaberecht einräumen!
wenn ich den satz nicht hinschreiben würde, könnte jeder käufer kommen und sagen, die uhr gefällt mir nicht mehr, geht nicht mehr, etc., ich will mein geld zurück!
dann sitz ich wieder auf der uhr, oder muss ihm die reparatur zahlen, obwohl er sie kaputt gemacht hat!