Ist es tatsächlich so, dass man dann hier in Deutschland jemanden ungestraft töten darf?
Ja, bei einer
unmittelbaren Bedrohung des eigenen Lebens bzw. der gesundheitlichen Unversehrtheit , und wenn
keine gelinderen Mittel zur Verfügung stehen, schon.
==> Notwehr, Nothilfe (wenn man Dritten hilf), uU auch Sachwehr. In 9/10 Fällen liegt in der Realität aber ein Notwehrexzess vor, der wiederum strafbar ist. Der Notwehrübende muss sich jedoch in einer konkreten Gefährdungssituation keine Gedanken darüber machen, ob seine Handlung unangemessen ist. Diesen Spielraum billigt ihm die Rechtsprechung zu.
D.h.: Ein Normalsterblicher muss - im Gegensatz zu Polizeibeamten - keinen Warnschuss abgeben und auch nicht auf die Extremitäten des Angreifers zielen. Wenn somit jemand unmittelbar mit einer Waffe bedroht wird, macht ihm meist niemand einen Vorwurf daraus, dass er die unmittelbare Gefahrensituation auch mit Wagffengewalt beendet. Dabei wird der abstrakte Waffenbegriff zugrundegelegt, wonach ein jeder Gegestand situationsbedingt als gefährliche Waffe angesehen werden kann, wie zB: Messer, Stahlrohr, Axt, aber auch ein schwerer Aschenbecher oder eine Flasche Brennspiritus in Kombination mit einem Feuerzeug.