
Uhr-Enkel
Ich würde mir gerne ein juristisches Urteil zu solchen Bezeichnungen wünschen.@ernst1101: Der Begriff „Chronometer“ kommt aus der Schifffahrt und wird vom „Hommagen-Spezialisten“ Steinhart ja auch nur in der Artikelbezeichnung geführt und nicht auf das Zifferblatt gedruckt. Insofern würde ich hier nicht von „Irreführung sprechen“.
Ich erinnere immer wieder gerne an das Urteil des LG Frankfurt (später von OLG und BGH bestätigt), wonach eine Uhr, die mit "30 m wasserdicht" beworben wird, das auch zu sein hat und der Kunde sich nicht mit Verweis auf theoretische Werte abspeisen lassen muss.
Die Kernfrage wäre, ob das Wort "Chronometer" immer für besonders genaue Uhren gilt, oder ob das Wort als Bestandteil von "Marine Chronometer" lediglich für eine bestimmte Optik steht. Und natürlich, ob ein durchschnittlicher Uhrenkäufer diesen Unterschied versteht.
Keinen Unterschied dürfte es machen, ob das Wort "Chronometer" auf dem Zifferblatt, in der Modellbezeichnung oder im Begleittext steht.