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Rechtliches beim Kauf einer Fälschung bei Ebay
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[QUOTE="BenniBein, post: 818318, member: 13167"] Hallo, ich habe nicht von den Kosten der Zusendung, sondern von den Kosten der Rücksendung gesprochen. Diese dürfen auch weiterhin dem Verkäufer auferlegt werden, sofern die Ware keinen Wert über 40 € hat. Die Frage der Tragung der Kosten der Hinsendung im Falle des Widerrufs ist seit langem umstritten. Gesetzlich ist sie in Deutschland meines Wissens nicht ausdrücklich geregelt. Die europäische Regelung kenne ich nicht. Um den Überblick zu wahren und das Verständnis zu erhöhen, möchte auch darauf hinweisen, dass der EuGH das Fernabsatzgesetz nicht ändern kann. Das Fernabsatzgesetz ist ein deutsches Gesetz, welches die europäische Fernabsatzrichtlinie umsetzt. Das Fernabsatzgesetz hat im Wesentlichen Änderungen im BGB bewirkt. Der EuGH wird im zitierten Abschnitt vermutlich eine ihm vorgelegte Auslegungsfrage beantwortet haben. Dabei geht es um die Auslegung nationalen Rechts (zB Fernabsatzgesetz) vor dem Hintergrund einer Richtlinie. Änderungen an der Richtlinie selbst wiederum müssten vom Europaparlament vorgenommen werden. Ich hoffe, die Klarstellungen sind verständlich. BG Benni [/QUOTE]
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