Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Uhren-Forum
Uhrencafé
Rechtliches beim Kauf einer Fälschung bei Ebay
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Nachricht
[QUOTE="Redskins, post: 818065, member: 4812"] "Welche Rechte hat der Käufer, wenn der Verkäufer den Fake als echt angepriesen hat? Kann er den Kauf lediglich rückabwickeln? Am interessantesten ist natürlich zu wissen, ob der Käufer ein (ggf. gebrauchtes) Original kaufen und sich den Differenzbetrag vom Verkäufer des Fakes erstatten lassen kann." Damit hast du dir die Antwort schon selbst gegeben. Wer ein Original Produkt anbietet, hat es auch zu liefern. Den Differenzbetrag kann man sich erstatten lassen. In der Praxis aber nicht so einfach. Da wirst du wahrscheinlich mit nem Titel rechnen müssen und den Anwalt zahlst du im voraus. Hier mal ein Beispiel mit Gerichtsurteil und Aktenzeichen: [url]http://www.telespiegel.de/news/07/1704.html[/url] Ich habe so etwas schon einmal durchgezogen und die Uhr war sogar echt, zu einen Spottpreis den Zuschlag erhalten. Ich wollte die Uhr haben. Aber nie bekommen. Mit Anwalt etc. das Ding habe ich sogar verloren!! (Wie das möglich war, möchte ich ab dieser Stelle nicht ausführen, aber auf Fragen dazu antworte ich per PN) Das war zwar bereits 2004 oder 2005, aber ich denke nicht, das sich da soviel dazu geändert hat. "Hätte der Käufer mit einer Fälschung rechnen müssen, wenn er z. B. bei Ebay den Zuschlag für eine Rolex Daytona für 20 Euro erhält?" Hierzu gibt es keine eindeutige Urteile, da von Gericht zu Gericht verschieden geurteilt wurde. Bei einer derartigen Differenz aber, wird dir jeder Richter sagen, das es für 20 Euros keine echte Rolex gibt. Zu deiner 40 Euro Frage: "Seit Ende letzten Jahres sind Händler dazu gesetzlich nicht mehr verpflichtet. Lt. gesetzlichem Wiederrufsrecht vom 11 /04 sind Händler nicht mehr verpflichtet die Versandkosten zu erstatten. (auch nicht bei Beträgen über 40 €) Diese Regelung wurde vom Oberlandesgericht Hameln außer Kraft gesetzt. Begründung: Da der Handel über Verkaufshäuser und Internet so explosionsartig angestiegen ist bestellen viele Kunden Ware nur zur Ansicht, um Sie dann zu wiederrufen. In solchen Fällen wurden bis dato alle Versandkosten immer auf den Anbieter übertragen. Zum Schutz davor wurde nach obigem Gerichtsurteil das Fernabsatzgesetz entsprechend modifiziert.(Änderung des Fernabsatzgesetzes)" Du kannst dich auch hier mal richtig schlau machen zu deinen Fragen: [url=http://www.internetrecht-rostock.de/Ebay_und_Internetauktionen.htm]Internetrecht - ·*Ebay und Internetauktionen[/url] Gruß Rainer [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Antworten
Foren
Uhren-Forum
Uhrencafé
Rechtliches beim Kauf einer Fälschung bei Ebay
Oben