Uhr-Enkel
Themenstarter
Täglich grüßt nicht nur das Murmeltier sondern auch die Uhrenfälschung auf Ebay.
Welche Rechte hat der Käufer, wenn der Verkäufer den Fake als echt angepriesen hat?
Kann er den Kauf lediglich rückabwickeln? Und wie sieht es mit der Erstattung des Rückportos aus, wenn der Kaufpreis unter 40 Euro lag?
Am interessantesten ist natürlich zu wissen, ob der Käufer ein (ggf. gebrauchtes) Original kaufen und sich den Differenzbetrag vom Verkäufer des Fakes erstatten lassen kann.
Hat die Höhe des Kaufpreises einen Einfluß auf die Bewertung des Falles? Hätte der Käufer mit einer Fälschung rechnen müssen, wenn er z. B. bei Ebay den Zuschlag für eine Rolex Daytona für 20 Euro erhält?
Vielleicht kann ein juristisch versiertes Forenmitglied etwas dazu sagen, ohne gleich in konkrete Rechtsberatung zu gehen.
Und sollte es bereits einen Thread zum Thema geben, so habe ich ihn mit der SuFu nicht gefunden.
Welche Rechte hat der Käufer, wenn der Verkäufer den Fake als echt angepriesen hat?
Kann er den Kauf lediglich rückabwickeln? Und wie sieht es mit der Erstattung des Rückportos aus, wenn der Kaufpreis unter 40 Euro lag?
Am interessantesten ist natürlich zu wissen, ob der Käufer ein (ggf. gebrauchtes) Original kaufen und sich den Differenzbetrag vom Verkäufer des Fakes erstatten lassen kann.
Hat die Höhe des Kaufpreises einen Einfluß auf die Bewertung des Falles? Hätte der Käufer mit einer Fälschung rechnen müssen, wenn er z. B. bei Ebay den Zuschlag für eine Rolex Daytona für 20 Euro erhält?
Vielleicht kann ein juristisch versiertes Forenmitglied etwas dazu sagen, ohne gleich in konkrete Rechtsberatung zu gehen.
Und sollte es bereits einen Thread zum Thema geben, so habe ich ihn mit der SuFu nicht gefunden.
