J
John Silver
Themenstarter
- Dabei seit
- 28.11.2007
- Beiträge
- 350
Hi,
da man im Alltag nur allzu häufig auf lauter Hobby-Begriff-einsetzen trifft, die einem auch jede Menge Bären aufbinden, um die dicke Hose zu markieren, wollte ich mal von Rechtsexperten, derer es hier doch einige zu geben scheint, ein Paar Wahrheiten hören.
Zum Beispiel, die Frage, die vom unhöflichen Menschen in einem anderen Thread eben aufgrund seines Tonfalls nicht benatwortet blieb. Mal angenommen, ich kaufe eine Uhr. Ob für 500 oder 5000, ist zunächst egal. Die Uhr erfüllt offizielle Versprechungen nicht. Beispielsweise nehmen wir mal an, die Uhr sei Chronometer-spezifiziert, weicht jedoch stärker ab, als die Zerti-Vorgaben erlauben. Ich bringe die Uhr zum Konzi, bei dem ich sie gekauft habe. Jetzt die Fragen:
1. Angenommen, der Konzi will mir weißmachen, eine Abweichung von sagenwirmal 5 bis 10 Sekunden pro Tag sei normal, und weigert sich, die Uhr in Reparatur zu nehmen, trotz des Chronometer-Zertifikats. Wie kann ich mein Recht geltend machen?
2. Wiederum angenommen, die Uhr wird eingeschickt, kommt zurück und läuft immer noch nicht zufriedenstellend, überschreitet also die Vorgaben erneut. Der Verkäufer erzählt mir etwas vom Recht auf dreimalige Nachbesserung. Stimmt die Aussage, er habe das Recht dazu? Welche Rechte hat er wirklich? Was muß ich mir gefallen lassen, bevor ich das Geschäft widerrufen kann?
3. Welche eventuellen Mängel an einer Uhr sind ein Grund zur Reklamation; bzw. gibt es "Mängel", die mich zwar stören mögen, jedoch keinen Reklamationsgrund darstellen? (Das Beispiel ist zwar artfremd, ich kenne jedoch z.B. vom Fahrradkauf, daß ein gewisses Knarzen, das bei Carbonrahmen auftreten kann, zwar extrem nervt, jedoch kein Reklamationsgrund ist).
Danke.
da man im Alltag nur allzu häufig auf lauter Hobby-Begriff-einsetzen trifft, die einem auch jede Menge Bären aufbinden, um die dicke Hose zu markieren, wollte ich mal von Rechtsexperten, derer es hier doch einige zu geben scheint, ein Paar Wahrheiten hören.
Zum Beispiel, die Frage, die vom unhöflichen Menschen in einem anderen Thread eben aufgrund seines Tonfalls nicht benatwortet blieb. Mal angenommen, ich kaufe eine Uhr. Ob für 500 oder 5000, ist zunächst egal. Die Uhr erfüllt offizielle Versprechungen nicht. Beispielsweise nehmen wir mal an, die Uhr sei Chronometer-spezifiziert, weicht jedoch stärker ab, als die Zerti-Vorgaben erlauben. Ich bringe die Uhr zum Konzi, bei dem ich sie gekauft habe. Jetzt die Fragen:
1. Angenommen, der Konzi will mir weißmachen, eine Abweichung von sagenwirmal 5 bis 10 Sekunden pro Tag sei normal, und weigert sich, die Uhr in Reparatur zu nehmen, trotz des Chronometer-Zertifikats. Wie kann ich mein Recht geltend machen?
2. Wiederum angenommen, die Uhr wird eingeschickt, kommt zurück und läuft immer noch nicht zufriedenstellend, überschreitet also die Vorgaben erneut. Der Verkäufer erzählt mir etwas vom Recht auf dreimalige Nachbesserung. Stimmt die Aussage, er habe das Recht dazu? Welche Rechte hat er wirklich? Was muß ich mir gefallen lassen, bevor ich das Geschäft widerrufen kann?
3. Welche eventuellen Mängel an einer Uhr sind ein Grund zur Reklamation; bzw. gibt es "Mängel", die mich zwar stören mögen, jedoch keinen Reklamationsgrund darstellen? (Das Beispiel ist zwar artfremd, ich kenne jedoch z.B. vom Fahrradkauf, daß ein gewisses Knarzen, das bei Carbonrahmen auftreten kann, zwar extrem nervt, jedoch kein Reklamationsgrund ist).
Danke.