
39 mm
Themenstarter
Liebe Mitleidende,
bei mir steht eine Uhrenanschaffung im niedrigen 4-stelligen Bereich an. Vor Ort. Alle meine bisherigen Uhren habe ich online gekauft, beim Händler oder privat.
Mir geht es um die Prüfung im Ladengeschäft. In so gut wie jeder Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz steht das Recht zur Prüfung "wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Daraus schließe ich, dass eine Prüfung im Laden erlaubt bzw. möglich ist.
Wie habt Ihr das so gemacht? Habt ihr vor Ort vor dem Kauf optisch und technisch gecheckt, ob alles mit der Uhr in Ordnung ist? Oder darauf vertraut, dass schon alles in Ordnung ist? Danke für die Antworten.
bei mir steht eine Uhrenanschaffung im niedrigen 4-stelligen Bereich an. Vor Ort. Alle meine bisherigen Uhren habe ich online gekauft, beim Händler oder privat.
Mir geht es um die Prüfung im Ladengeschäft. In so gut wie jeder Widerrufsbelehrung bei Fernabsatz steht das Recht zur Prüfung "wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Daraus schließe ich, dass eine Prüfung im Laden erlaubt bzw. möglich ist.
Wie habt Ihr das so gemacht? Habt ihr vor Ort vor dem Kauf optisch und technisch gecheckt, ob alles mit der Uhr in Ordnung ist? Oder darauf vertraut, dass schon alles in Ordnung ist? Danke für die Antworten.