Unter Konzession (von lat.: concedere = zugestehen, erlauben; PPP concessum) versteht man:
* Die Verleihung eines Nutzungsrechts an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde, z. B. die Überlassung einer Bauleistungskonzession,
* Als Entschädigung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z.B des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung für seine Einschränkungen (durch z.B. eingeschränkte Nutzung) zukommen.
* Die behördliche Bewilligung zum Betrieb eines bewilligungspflichtigen Gewerbes,
* Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die "Dienstleistungskonzession" Durchführung von Entsorgungsverträgen oder
* Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung).
* Die Einräumung des Rechts eine bestimmte Maßnahme durchzuführen und dabei insbesondere auch enteignen zu dürfen. Auf diesem Weg wurden im 19. Jahrhundert große Infrastrukturprojekte ermöglicht, vor allem Eisenbahnen. Heute gibt es dafür keine Rechtsgrundlage mehr. Ersetzt wurde das durch Planfeststellung.
Es handelt sich hierbei um Vorgänge des Verwaltungsrechts und auch dem Völkerrecht.