
Chris 1971
Themenstarter
Hallo,
wollte eine Uhr bei ebay verkaufen,leider wurde mrin Angebot gesperrt.
Hier die Antwort von ebay:
Die Verletzung von Markenrechten ist gesetzlich verboten und verstoesst gegen die eBay-Grundsaetze. Eine Marke ist ein Zeichen (z.B. ein Name, ein Wort, eine Wortfolge, ein Logo oder ein Symbol), mit dem ein Unternehmen seine Produkte und/oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar kennzeichnet.
Eine Verwendung von Marken anderer Unternehmen, durch die der Kaeufer ueber die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen getaeuscht werden kann oder die den Eindruck erweckt, dass der Verkaeufer mit dem Markeninhaber geschaeftlich verbunden ist oder von diesem in irgendeiner Art unterstuetzt oder empfohlen wird, ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern stellt auch einen Verstoss gegen die eBay-Grundsaetze dar. Beispiele fuer solche Markenrechtsverletzungen sind Faelschungen, nicht genehmigte Repliken und Artikel, die die Marke oder das Logo eines Unternehmens tragen, ohne dass diese Art der Verwendung vom Unternehmen genehmigt wurde.
Als Faustregel gilt: Wenn das Produkt, das Sie anbieten moechten, die Marke oder das Logo eines Unternehmens traegt, obwohl das Produkt nicht von diesem Unternehmen hergestellt oder genehmigt wurde, darf es nicht bei eBay verkauft werden.
Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass dieser Artikel Markenrechte Dritter verletzt. Das Anbieten von Artikeln, die Markenrechte verletzen, ist gesetzlich verboten und verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Aus Sicherheitsgründen kann eBay die Kriterien, die nahelegen, dass ein Markenrechtsverstoß vorliegt, leider nicht offenlegen.
Ich habe schon öfter Uhren bei ebay verkauft,was habe ich diesmal falsch gemacht?
Was soll ich ändern?
Danke
Chris
wollte eine Uhr bei ebay verkaufen,leider wurde mrin Angebot gesperrt.
Hier die Antwort von ebay:
Die Verletzung von Markenrechten ist gesetzlich verboten und verstoesst gegen die eBay-Grundsaetze. Eine Marke ist ein Zeichen (z.B. ein Name, ein Wort, eine Wortfolge, ein Logo oder ein Symbol), mit dem ein Unternehmen seine Produkte und/oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar kennzeichnet.
Eine Verwendung von Marken anderer Unternehmen, durch die der Kaeufer ueber die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen getaeuscht werden kann oder die den Eindruck erweckt, dass der Verkaeufer mit dem Markeninhaber geschaeftlich verbunden ist oder von diesem in irgendeiner Art unterstuetzt oder empfohlen wird, ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern stellt auch einen Verstoss gegen die eBay-Grundsaetze dar. Beispiele fuer solche Markenrechtsverletzungen sind Faelschungen, nicht genehmigte Repliken und Artikel, die die Marke oder das Logo eines Unternehmens tragen, ohne dass diese Art der Verwendung vom Unternehmen genehmigt wurde.
Als Faustregel gilt: Wenn das Produkt, das Sie anbieten moechten, die Marke oder das Logo eines Unternehmens traegt, obwohl das Produkt nicht von diesem Unternehmen hergestellt oder genehmigt wurde, darf es nicht bei eBay verkauft werden.
Es bestehen gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass dieser Artikel Markenrechte Dritter verletzt. Das Anbieten von Artikeln, die Markenrechte verletzen, ist gesetzlich verboten und verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Aus Sicherheitsgründen kann eBay die Kriterien, die nahelegen, dass ein Markenrechtsverstoß vorliegt, leider nicht offenlegen.
Ich habe schon öfter Uhren bei ebay verkauft,was habe ich diesmal falsch gemacht?
Was soll ich ändern?
Danke
Chris