
dr.-hasenbein
Themenstarter
- Dabei seit
- 02.12.2017
- Beiträge
- 2.508
Hey,
aufmerksam geworden durch einen Motzer im Motzthread heute habe ich mal angefangen zu googlen und versucht mich über die bevorstehende Zwangsumstellung zu informieren.
Kurz zusammengefasst fungiert ebay zukünftig (auch bei Privatverkäufern!) als Zahlungsverwalter. Käufer zahlen dann immer an ebay und ebay zahlt später an den Verkäufer aus.
-Käufer erhalten keine Daten mehr vom Verkäufer
-Verkäufer können keine Direktzahlungen mehr vom Käufer erhalten.
Dazu interessiert mich besonders in welchem Umfang ebay über das bei Ihnen eingegangene Geld verfügen kann und hab dazu folgendes gefunden:
"Die Rückerstattung an Ihren Käufer im Rahmen der Zahlungsabwicklung ist ganz einfach. Sie können von Verkäufern selbst oder von eBay gewährt werden.
Je nach Situation gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie eine Rückerstattung im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgen kann. Als Verkäufer können Sie auch eine Rückerstattung im Rahmen einer Kaufabbruchs- oder Rückgabeanfrage oder einer Meldung, dass ein Artikel nicht angekommen ist, über das Verkäufer Cockpit-Pro oder in Mein eBay gewähren.
Auch eBay kann Ihrem Käufer eine Rückerstattung beispielsweise als Ergebnis eines eBay-Käuferschutzfalls oder eines Zahlungsstreitfalls ausstellen. Wenn eBay einem Käufer eine Rückerstattung gewährt, können wir den gesamten Betrag von Ihren verfügbaren Auszahlungsbeträgen abziehen."
Ergo: meldet ein Käufer, der Artikel ist nicht bei Ihm angekommen, kann Ebay den Betrag vom Verkäufer zurückführen.
Das entspricht imho nicht deutschem Recht. Denn:
"Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB)."
Hat Ebay die Möglichkeit hier Private Verkäufer als Gewerbliche Händler einzustufen ? Wird hier tatsächlich deutsches Recht gebrochen ?
Ich möchte Bitten, diesen Thread nicht dazu benutzen um sich nur über ebay auszuk*tzen ! Ich denke hier benutzen einige ebay als Private Verkäufer und haben sicher auch Informationsbedarf. Danke !
aufmerksam geworden durch einen Motzer im Motzthread heute habe ich mal angefangen zu googlen und versucht mich über die bevorstehende Zwangsumstellung zu informieren.
Kurz zusammengefasst fungiert ebay zukünftig (auch bei Privatverkäufern!) als Zahlungsverwalter. Käufer zahlen dann immer an ebay und ebay zahlt später an den Verkäufer aus.
-Käufer erhalten keine Daten mehr vom Verkäufer
-Verkäufer können keine Direktzahlungen mehr vom Käufer erhalten.
Dazu interessiert mich besonders in welchem Umfang ebay über das bei Ihnen eingegangene Geld verfügen kann und hab dazu folgendes gefunden:
"Die Rückerstattung an Ihren Käufer im Rahmen der Zahlungsabwicklung ist ganz einfach. Sie können von Verkäufern selbst oder von eBay gewährt werden.
Je nach Situation gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie eine Rückerstattung im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgen kann. Als Verkäufer können Sie auch eine Rückerstattung im Rahmen einer Kaufabbruchs- oder Rückgabeanfrage oder einer Meldung, dass ein Artikel nicht angekommen ist, über das Verkäufer Cockpit-Pro oder in Mein eBay gewähren.
Auch eBay kann Ihrem Käufer eine Rückerstattung beispielsweise als Ergebnis eines eBay-Käuferschutzfalls oder eines Zahlungsstreitfalls ausstellen. Wenn eBay einem Käufer eine Rückerstattung gewährt, können wir den gesamten Betrag von Ihren verfügbaren Auszahlungsbeträgen abziehen."
Ergo: meldet ein Käufer, der Artikel ist nicht bei Ihm angekommen, kann Ebay den Betrag vom Verkäufer zurückführen.
Das entspricht imho nicht deutschem Recht. Denn:
"Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB)."
Hat Ebay die Möglichkeit hier Private Verkäufer als Gewerbliche Händler einzustufen ? Wird hier tatsächlich deutsches Recht gebrochen ?
Ich möchte Bitten, diesen Thread nicht dazu benutzen um sich nur über ebay auszuk*tzen ! Ich denke hier benutzen einige ebay als Private Verkäufer und haben sicher auch Informationsbedarf. Danke !
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