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  1. #21
    Uhrenliebhaber Avatar von Sonnenuhr
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    Wo kein Kläger, da kein Richter. So lange ich nichts vom Zollamt selbst habe, weiß ich von rein gar nichts. Auf dem Aufkleber steht schließlich nicht drauf, was zu machen ist, geschweige denn wo das Zollamt ist, an welches die Post das eigentlich hätte weiterleiten sollen. Für alles weitere gilt in unserem Rechtssystem immer noch, dass der Kläger die Beweislast trägt. Insofern muss sich der Zoll rühren und nachweisen, dass da auf dem Paket wirklich explizite Anweisungen waren. Nur aus einem Aufkleber (und zwar ohne die nette grüne Karte, die kenne ich immerhin gut genug), kann ich nicht schlau werden.

  2. #22
    Uhren-Millionär Avatar von Sectorfan
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    Da heißt es wohl eher, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! (z.B. Zollgebühren Nachzahlen, nach über 2 Jahren - Forum - CHIP Online)
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  3. #23
    Uhrenlaie
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    Da kann ich mich dem Vorpost nur anschließen. Derjenige, der Waren importiert, ist auch dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Darunter zählt auch, dass die Waren entsprechend verzollt und versteuert werden. Wenn durch irgendeine Prüfung - muss ja nicht bei Dir sein - herauskommt, dass Du eine solche Sendung erhalten hast, dann versteht unser Staat keinen Spass und Du wirst wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

    Was Du letztendlich machst, dass bleibt natürlich Dir überlassen, denn Du musst ja auch gegebenenfalls die Konsequenzen tragen...

    Schöne Grüße
    Frank

  4. #24
    Uhrenlaie Avatar von derBlake
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    Hallo zusammen,

    wie ein Beispiel weit die das Ganze gehen kann findet man snachaulich unter diesem Link:
    Nach eBay-Kauf: Steuerstrafverfahren wegen 16 Cent

    Der verbreitesten Irrtümer: Grüner Aufkleber auf dem Päckchen heisst NICHT "Glück gehabt und Geld gespart" sondern zum Zoll fahren und nach anmelden- insbesondere bei sehr leicht nach zu vollziehen Ebay-Einkäufen kann das dicke Ende noch nachkommen :o)

    Der Zweite Irrtum: Wegen der paar Euro passiert schon nichts...falsch gedacht! siehe den Link zu Wortfilter.

    @ Sonnenuhr- Die Informations- und Handlungspflicht liegt beim Importeur- siehe Zoll online

    Viele Grüsse

    Heiko
    It smells like...........Victory!

  5. #25
    Uhrenmacherpraktikant Avatar von Schräger Vogel
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    Im Artikel steht aber, das er die Kaffeesteuer nachzahlen muss.

    Für den Rest gilt immer noch die 22Eus Grenze!

    Sprich, wenn du mit Einkaufspreis und Versandkosten unter 22Eus bleibts, dann musste nix zahlen.

    Ich durfte bis jetzt zwei Chinaböller und einen Rock aus Thailand die bei den Gesamtkosten unter 22Eus blieben vom Zoll abholen.
    Paypalrechnung und Ebayaktion ausgedruckt und hin.

    Bei den Chinaböllern war das Erstaunen groß.
    "Wie? Mechanische Uhr fürn Euro?"
    "Was es nicht alles gibt!"
    "Schönen Tag noch, fällt eindeutig unter die Freigrenze."

    Und bei der Radiomir Hommage, wars nen Centbetrag den ich zahlen durfte.
    Uhr wurde bewundert, man war erstaunt das sie für mich bestimmt sei.
    Und der Zollbeamte notierte sich den Anbieter.(Ich denke mal, seinen leuchtenden Augen beim Uhrbegrabbeln nach. Dürfte er jetzt ebenfalls eine tragen...)

    LG
    Birgit

    Der liebe Gott hat einen großen Tiergarten.
    Und der Mensch ist das absonderlichste!
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    Auch ich bin ein Kai Uwe!
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  6. #26
    Uhrenlaie Avatar von Drake
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    Zitat Zitat von tommiausffb Beitrag anzeigen
    Solltest Du noch eine Rechnung von Fedex erhalten, dann lies dir mal das http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf durch.
    Vielleicht musst Du die Fedex-Gebühr gar nicht zahlen.
    Ah, das ist ja interessant. Ich habe vor kurzem eine Uhr aus Amerika gekauft (>200 US$), diese wurde per FedEx geliefert, Paket kam an die Tür.
    1 Woche später dann die Rechnung für die Verzollung, den Zollbetrag und eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 10 €...
    Ich könnte also diese 10 Euronen zurückfordern, da ich keine Zollvollmacht erteilt habe?

  7. #27
    Uhrenliebhaber Avatar von La Suisse
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    Hallo zusammen,

    die meisten meiner im letzten Jahr ersteigerten "Parnisse" landeten ohne Umweg bei Zoll direkt bei mir. Anfangs war ich auch im guten Glauben, dass hier keine Abgaben zu entrichten wären. Aufgrund einiger nachträglich erhaltener Infos zur tatsächlichen Rechtslage und möglichen Spätfolgen wurde mir die Sache dann aber suspekt.

    Ich bin also mit den fraglichen ebay- und paypal-Belegen zu meinem zuständigen Zollamt gefahren und habe mein Problem vorgetragen. Beim Zollamt erstmal Ratlosigkeit: "Also eigentlich sind wir da nicht mehr zuständig...". Der Beamte hat den Vorgang aber dann doch aufgenommen und an einen Kollegen beim Hauptzollamt weitergeleitet. Von dort erhielt ich einige Wochen später ein Schreiben, in dem ich auf mein Vergehen gegen den Zollkodex hingewiesen wurde. Ferner wollte man von mir nochmal eine schrifltiche Stellungnahme. Nachdem dies erledigt war, kam nach weiteren Wochen wiederum ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Es wurde aber nur der ausstehende Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben.

    Auf meine Frage beim Zollamt, wie denn bei diesen "Kleinsendungen" immer eine ordungsgemässe Verzollung zu erreichen ist bekam ich wieder nur die wage Auskunft, dass dafür an sich das Versandunternehmen (in meinen Fällen also die Post) verantwortlich wäre. Na ja, zwei inzwischen bei "Attrac watch" ersteigerte Parnisse konnte ich dann direkt beim Zollamt abholen. Vielleicht sind die Verkäufer ja inzwischen aktenkundig
    Viele Grüsse,

    Manni

  8. #28
    Uhrenmacherpraktikant Avatar von H.Solo
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    Zitat Zitat von La Suisse Beitrag anzeigen
    Ich bin also mit den fraglichen ebay- und paypal-Belegen zu meinem zuständigen Zollamt gefahren und habe mein Problem vorgetragen. Beim Zollamt erstmal Ratlosigkeit: "Also eigentlich sind wir da nicht mehr zuständig...". Der Beamte hat den Vorgang aber dann doch aufgenommen und an einen Kollegen beim Hauptzollamt weitergeleitet. Von dort erhielt ich einige Wochen später ein Schreiben, in dem ich auf mein Vergehen gegen den Zollkodex hingewiesen wurde. Ferner wollte man von mir nochmal eine schrifltiche Stellungnahme. Nachdem dies erledigt war, kam nach weiteren Wochen wiederum ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Es wurde aber nur der ausstehende Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben.
    Könnte mir durchaus vorstellen, dass das öfter so läuft... (gerade auch bei diesen "Selbstverzollungs-Aufklebern") Erst weiß mal keiner Bescheid, und wenn man dann freiwillig die Steuern beim örtlichen Zollamt nachzahlen will wird man noch mit der groben Zollkeule behandelt...
    Grüße aus Augsburg,
    Michael


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  9. #29
    Uhrenliebhaber Avatar von Mopsigel
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    Wie entgeht man denn in dem Fall der groben Zollkeule?
    Unverzüglich gleich am nächsten Tag zum Zoll gehen oder wie?
    Gruss Tobias
    -Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!-

  10. #30
    Uhren-Millionär Avatar von Sectorfan
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    Ja ganz normal anmelden oder https://www.einfuhr.internetzollanmeldung.de/iza/content.do aber wie das genau funktioniert und wo man die ganzen Daten herbekommt (hab noch nix aus'm Drittland eingeführt).
    Es ist nie zu spät für eine Uhr
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  11. #31
    Moderator Avatar von Verändert
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    Es ist übrigens ein Irrtum, dass man unterhalb einer Wertgrenze nichts bezahlen muss. Vielmehr ist zu unterscheiden:

    - Bei geringwertigen Waren fällt kein Einfuhrzoll an
    - immer aber fällt Einfuhrumsatzsteuer an.

    So ganz klar ist das aber wohl noch nicht bei allen Zolldienststellen angekommen. Jetzt könnte man sagen: Glück gehabt, ich habe gefragt, die wollten kein Geld, ich bin nach hause. Nur wird sich keiner beim Zoll mehr an das Gespräch erinnern, wenn das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird.

    Vielleicht bin ich paranoid, aber ich habe nun schon einige zerknirschte Leute vor mir sitzen gehabt, die auch zunächst gedacht haben, sie könnten Geld sparen, wenn die Ware als Geschenk versendet wird oder wenn man den Paypal-Ausdruck etwas frisiert oder, oder, oder. Die haben fast alle am Ende deutlich aufzahlen müssen- und hatten dabei in dem einen oder anderen Fall noch großes Glück, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
    So gut es ist, sich den guten Ratschlägen zu unterwerfen, so gefährlich ist es, sich den guten Ratgebern zu unterwerfen.

    Bert Brecht

  12. #32
    Uhrenlaie
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    Hallo,

    hier hast du die Infos direkt von der Zollseite

    Bestimmungen im Postverkehr
    Geringwertige Sendungen

    Die wichtigsten Punkte:

    unter 22€ zahlst du nichts

    die 22€ beziehen sich wie bei allen Warensendungen inkl. der Versandkosten.
    Abgaben werden grundsätzlich erst ab 5€ erhoben (sprich du kaufst etwas für 25€ inkl. Versand, wäre ja über 22€ aber 19% von 25€ sind 4,75€ somit zahlst du nichts)

    Abgabenfestsetzung

    Bis zu 150€ zahlst du nur die Einfuhrumsatzsteuer, also 19%

    ausgenommen von den ganzen sind natürlich hochsteuerbare Waren und alles gilt auch nur wenn du es für private Zwecke hernimmst.

    Wenn Abgaben anfallen musst du diese wie auch deine Ware meistens vom Zollamt direkt abholen und begleichen, manchmal (meistens bei geringeren Beträgen kassiert auch der Postbote ab).

    Gruss
    Tom

  13. #33
    Uhrenfreund Avatar von Profeus
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    meine Parnis kam letzte woche 7.- Eur Zoll

    dazu kam noch eine Gebühr, weil die Spedition das abwickelte, in Höhe von 25.50 Euro


    wenn ich das selber abwickeln müsste, hab ich bis zum Zollamt hin und rück 90 km

    und verquase 3 Stunden incl. Fahrerei.

  14. #34
    Uhrenmacherpraktikant Avatar von H.Solo
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    Hol Dir die Gebühren zurück!

    (Einfach den Brief aus dem Link hier im Thread ausdrucken, Anschreiben dazu, fertig!)
    Grüße aus Augsburg,
    Michael


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  15. #35
    Moderator Avatar von Verändert
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    TomSaw hat natürlich recht: Bei 22 EUR ist noch mal eine Wertgrenze für die MWSt. Die hatte ich gedanklich gestrichen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass es Uhren für unter 22 EUR gibt. Mea Culpa.
    So gut es ist, sich den guten Ratschlägen zu unterwerfen, so gefährlich ist es, sich den guten Ratgebern zu unterwerfen.

    Bert Brecht

  16. #36
    Uhrensammler Avatar von shiwuzu
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    Hmm die Meinungen im Thread verunsichern mich jetzt doch ein wenig.

    Habe meine Hommage ebenfalls per Kurier bekommen, kein Zollaufkleber, wenn ich mich recht entsinne auch ungeöffnet angekommen. Die Sendung war als "Gift" deklariert, den angegebenen Wert kann ich nicht entziffern

    Wäre es jetzt besser, zusammen mit dem paypal-Beleg zum Zollamt zu tigern, oder abzuwarten, ob da noch irgendwas kommt ???
    Gruß,
    Armin


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  17. #37
    Uhren-Millionär Avatar von Sectorfan
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    Das mit der Grenze von 22,- € hast Du ja sicher mitbekommen und dann sollte alles klar sein oder anders ausgedrückt, Du erwartest jetzt hier (noch dazu in einem öffentlichen Forum) nicht einen etwaigen Zuspruch oder eine Ermunterung zur Steuerhinterziehung
    Es ist nie zu spät für eine Uhr
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  18. #38
    Uhrensammler Avatar von shiwuzu
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    natürlich nicht, mich interessieren nur die Erfahrungen der anderen User.
    z.B. an was ich sehen kann, ob die Sendung vom Zoll bearbeitet / kontrolliert oder was auch immer wurde.
    Ist dann immer ein Aufkleber drauf ?? Hab mit Importen absolut keine Ahnung


    Ansonsten warte ich eh ab, bis die nächste Uhr kommt und fahr dann damit
    zum Zoll. Wegen den paar Euro will ich keinen Ärger haben
    und ich spare mir 1x fahren
    Gruß,
    Armin


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