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10.03.2010, 08:26 #1
ZOLL - Ich verstehe es nicht mehr.
Hallo zusammen,
so langsam verstehe ich gar nichts mehr. Bisher dachte ich es gibt folgende Varianten.
1. Paket aus nicht EU Ländern kommt direkt zu mir nach Hause ohne durch den Zoll überprüft zu werden. Somit zahle ich keine MwSt und auch keine Zollgebühr.
2. Paket wird durch Zoll begutachtet und alle Steuern und Gebühren werden fällig. Paket kommt dann nach Hause und Geld wird an den Boten gezahlt oder Paket wird beim örtlichen Zoll abgeholt.
Bei meiner letzten Lieferung klingelte der Fedexbote und gab mir das Paket. Cool dachte ich, kam einfach so durch den Zoll. Beim Auspacken stellte ich aber fest das das Paket durch den Zoll geöffnet und begutachtet wurde. Überall das Zollklebeband dran.
Ich musste aber keinerlei Steuern und Gebühren zahlen. Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
GrußGruss Tobias
-Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!-
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10.03.2010, 08:32 #2
Ich erinnere mich, dass ich auch mal Uhren aus CHina bestellt habe da war auch ein Zoll aufkleber drauf.
Vllt als geschenk makiert?
Wenn du was aus der EU bekommst musst du keinen Zoll zahlen.
Sobald du ein Brief, Paket oder was auch immer mit einem Wert von 22€ oder mehr aus einem Dreittland bekommst, musst du Zoll zahlen.
Lg
alex
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10.03.2010, 08:33 #3
Ja, sowas hatte ich auch schonmal. Kann sein dass dann in ein paar Tagen von Fedex ne saftige Rechnung kommt... (Zoll, MWST plus "Gebühr")
Grüße aus Augsburg,
Michael
Präsident des S.N.B.O.C. - S.M.O.C.
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10.03.2010, 08:38 #4
Paket kam aus Singapur und war nicht als Geschenk deklariert. Es handelte sich um meine Seiko SRP043K1. Der Wert war ordnungsgemäß mit 299$ angegeben.
An die Möglichkeit einer Rechnung hab ich noch gar nicht gedacht. Mist.Gruss Tobias
-Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!-
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10.03.2010, 09:37 #5Uhrenliebhaber
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- 19.12.2006
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Hätte eine kurze zum Thema passende Frage: Muß ich Zoll, Steuer etc. auch bei gebrauchten Uhren aus Nicht Eu Ländern bezahlen ? Oder ist es egal ob Neu oder Gebraucht ? Gruß und Danke, feldbergfan
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10.03.2010, 09:42 #6
Das ist egal ob neu oder gebraucht. Als Berechnungsgrundlage der Steuer wird immer dein gezahlter Betrag genommen. Aus diesem Grund musst du immer einen Zahlungsnachweis mit zum Zoll nehmen.
Gruss Tobias
-Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!-
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10.03.2010, 09:43 #7
Ist egal... entscheidend ist immer der Warenwert. Wenn der über 22 Euro liegt, werden Zoll und MWST auf Warenwert (und die Versandkosten) fällig.
(Bei Geschenksendungen liegt der Wert höher ich glaube sowas um 50 Euro? - Aber auch wenn da "Geschenk" draufsteht, glaubt einem das sowie kein Mensch beim Zoll mehr...das hat schon vor 10 Jahren nicht mehr geklappt, als das mit Ebay und Konsorten so langsam international anfing...)
Grüße aus Augsburg,
Michael
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10.03.2010, 10:12 #8
@ Michael,
bist Du dir da sicher bzgl. der Versandkosten? Bei meinen Bestellungen (meist USA) wurde nur der Kaufpreis veranschlagt.
Micha"ett jrüßt datt Heldchen"........die mich kennen dürfen auch Micha sagen.
"Jederman klagt über sein Gedächtnis, niemand über seinen Verstand."
(F.LaRochefoucauld, franz. Schriftsteller)
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10.03.2010, 10:59 #9
ja, der versand wird mitverzollt - bzw. versteuert.
"None of you seem to understand. I'm not locked in here with you. You're locked in here with ME!"
"1.21 gigawatts? 1.21 gigawatts? Great Scott!"
"What-what the hell is a gigawatt?"
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10.03.2010, 11:06 #10
Für die reine Einfuhrzoll-Ermittlung wird lediglich der Warenwert herangezogen... die MWSt fällt dann aber für Warenwert und Versandkosten an. (Klar, Du empfängst ja durch den Versand eine Dienstleistung, die hierzulande noch nicht versteuert wurde... also immer feste drauf!
)
Grüße aus Augsburg,
Michael
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10.03.2010, 12:21 #11
Naja, ich hatte einen ähnlichen Fall: meine Erklärung (muss aber nicht richtig sein)
Auf der Zollerklärung stand bei mir irgendwas mit 120$...was heisst denn "$"?
Diese Währung gibt es eigentlich nicht - es gibt US$, C$, AU$ und eben auch HK$, sprich Hong Kong Dollar.
Kommt also ein Paket aus Hong Kong und trägt die Deklaration 120$, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass Hong Kong Dollar gemeint sind. Alles andere wäre eine reine Vermutung und die müsste durch den Zoll ja auch erstmal bewiesen werden.
Tja und 120 HK$ sind gerade mal knapp über 10 Euro und damit unter der Freigrenze...Gruß Andreas
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10.03.2010, 12:32 #12
@bährliner:
Ich glaube nicht, dass der Zoll lustige Ratespiele um Währungen mitmacht.
Ist es unklar, wird der Zoll die Originalrechnung/Email anfordern und die Zahlung
(Paypal, Überweisung) einsehen.
@Mopsigel:
Mir gehts vereinzelt auch so. Paketdienstleister übergibt Paket welches vom Zoll "behandelt" wurde. Hat der Versender brauchbare Abrechnungspapiere der Sendung beigefügt, kann der Paketdienstleister die Zollabfertigung für Dich vorgenommen haben und Du bekommst wie von H.Solo geschildert einen Brief mit Zahlungsaufforderung.Dorthin zurückzugehen, wo man begonnen hat, ist nicht das Gleiche, wie nie zu gehen. Terry Pratchett
L.U.C. - Laco Uhren Club
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10.03.2010, 12:34 #13
Kann schon sein, vielleicht gibt es auch einfach ein Abzählsystem...ene mene muh... würde mich nicht wirklich wundern...
Gruß Andreas
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10.03.2010, 12:47 #14
Na nen Azählsystem gibt's da nicht, im Gegenteil wenn einer hofft mit "schwammigen" Angaben durchschlüpfen zu können, kann der marktübliche Preis auch im Wege einer Schätzung ermittelt werden (wie es fast wortwörtlich im Amtsdeutsch heißt) und da kann eine erhoffte Ersparnis schnell nach hinten losgehen und wenn man dann die korrekten Daten "hervorzaubert" upps da kommen wir dann schnell in Richtung Steuerstrafverfahren.
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10.03.2010, 12:57 #15
Schön und gut, aber wieso schlüpfen dann Paket mit richtigen Angaben durch?
Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:
1. Es werden nicht alle Pakete geprüft - sprich Abzählsystem...wie und warum auch immer.
2. Die Angaben werden falsch interpretiert - sprich z.B. $ <-> HK$Geändert von bährliner (10.03.2010 um 13:00 Uhr)
Gruß Andreas
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10.03.2010, 13:01 #16Uhrenlaie
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Solltest Du noch eine Rechnung von Fedex erhalten, dann lies dir mal das http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/pm58_03.pdf durch.
Vielleicht musst Du die Fedex-Gebühr gar nicht zahlen.
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10.03.2010, 13:10 #17
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10.03.2010, 13:15 #18
Bei mir landen sie i.d.R. bei meinem lokalen Zollamt, von denen ich dann einen Benachrichtungsschein (grün) bekomme, dass ich es gegen Vorlage der Rechnung und Zahlung der fälligen Beträge (genug Bargeld einstecken) dort abholen kann.
Ich hatte es aber auch schon, dass mir die Post direkt zustellte, obwohl ein dicker Aufkleber aus Bankfurt drauf war "NICHT AN EMPFÄNGER ZUSTELLEN; DIREKT AN LOKALES ZOLLAMT". Pech für den Zoll, die haben es doch mir gegeben und damit ist es "durchgeschlüpft". Passiert nur leider viel zu selten, bislang im letzten Jahr nur 2 Mal (von bestimmt 30 Nicht-EU-Sendungen).
Dass ich aber ohne Zoll zahlen zu müssen Sachen bekomme, die ganz offensichtlich in Bankfurt vom Zoll geöffnet oder irgendwie begrabscht wurden, habe ich öfters. Bislang kam da nie eine Rechnung nach. Das einzig Seltsame daran ist, dass mir bei "meinem" Zollamt die Beamten als Grund für das "persönliche Abholen" immer gesagt haben, dass nicht mal der Zoll wegen des Postgeheimnisses ohne den Empfänger die Ware so öffnen dürfte (es sei denn, die Schnupperhundis springen an und eine Straftat wird wohl vermutet). Doch die Bankfurter Beamten tun es anscheinend dennoch.Geändert von Sonnenuhr (10.03.2010 um 13:23 Uhr)
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10.03.2010, 13:35 #19Uhrenlaie
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Du meinst einen grün-weißen Aufkleber "Selbstverzollung"? Dann wäre ich mit Deiner Aussage sehr vorsichtig! Du bist für die ordnungsgemäße Verzollung verantwortlich und wenn Du dieses nicht machst, dann ... hast DU Pech gehabt und nicht der Zoll!
Und die Zollbehörden können auch noch wesentlich später zusätzliche Zahlungen von Dir als Strafe verlangen. Und die möchte doch keiner von uns zahlen, oder?
Schöne Grüße
Frank
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10.03.2010, 13:47 #20
Das mit der nachträglichen Rechnung passiert auch nur bei Kurierdiensten (DHL-Express, FedEx, UPS, etc...) Weil die dann im Namen des Empfängers die zollamtliche Behandlung vornehmen und die Zoll-/MWST-Gebühren verauslagen. Danach wird einem das ganze in Rechnung gestellt...
... und da man im Allgemeinen nicht um diese "Vorzugsbehandlung" gebeten hat, hat man mit Schrieb aus dem dem Link von tommiausffb gute Chancen, zumindest um diese Kurierdienstgebühren herumzukommen... Zoll und MWST muss man natürlich trotzdem abdrücken.
Die Sachen die in Frankfurt geöffnet werden, werden von Postbeamten im Auftrag des Zolls zu Prüfungszwecken geöffnet, daher bleibt das Postgeheimnis gewahrt... ich freue mich dann immer sehr über tiefe Paketcutter Einschnitte auf meinen DVDs o.Ä.- Was mir da schon zugestellt wurde, spottet jeder Beschreibung!
Und wie Frank schon sagte, wenn mal etwas "durchschlüpft" ist man selber für die Verzollung beim lokalen Zollamt zuständig... wenn man das nicht macht, begeht man faktisch Steuerhinterziehung.
Ob jetzt Fälle bei denen es um 5 oder 10 Euro geht hier großartig verfolgt werden, halte ich für fraglich. Aber wenn es halt gerade bei Uhren mal etwas mehr ist, wäre ich sehr vorsichtig! (Auch mit "fehlerhaften" Angaben auf dem Paket oder einer Zollinhaltserklärung...) Das kann u.U. bös ins Auge gehen!
Darum bestelle ich mir Filme, etc. aus USA oder sonstwoher am liebsten bei Amazon, da ist alles ordentlich deklariert und die Sachen kommen fix und fertig verzollt oder ggf. eben befreit bei mir zu Hause an. Somit habe ich keinen Stress, keine Rennerei zum Zollamt und ein reines Gewissen.Geändert von H.Solo (10.03.2010 um 14:02 Uhr)
Grüße aus Augsburg,
Michael
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